Das Fresko von Albert Welti und Wilhelm Balmer an der Rückwand des Saales zeigt eine Landsgemeinde. Diese Art der Volksversammlung wird in gewissen Regionen noch immer gepflegt und ist eine Vorläuferin der heutigen direkten Demokratie.
Leuchter
Der schmiedeeiserne Leuchter über dem Tisch in der Mitte des Saales ist 1,5 Tonnen schwer und zählt nicht weniger als 208 Glühbirnen.
Ständeratssaal
Der im Renaissancestil gehaltene, von Holz und dunklem Marmor geprägte Ständeratssaal erinnert an die Ratssäle vieler Kantone und Gemeinden. Die ruhige Stimmung hier hat nichts gemein mit dem viel lauteren Nationalratssaal.
Präsidentenstuhl
Der Präsident leitet die Verhandlungen des Rates, legt die Tagesordnung fest, leitet das Ratsbüro und vertritt den Rat gegen aussen. Er bildet zusammen mit seinen beiden Vizepräsidenten das Präsidium.
Ständeratssaal
Der Ständerat – die kleine Kammer des Parlaments – repräsentiert die Kantone, der Nationalrat – die grosse Kammer – das Volk. Der Ständerat zählt 46 Mitglieder, wobei jeder Kanton mit zwei, die früheren Halbkantone mit einem vertreten sind. Die Wahl des Ständerates erfolgt alle vier Jahre. Das Wahlverfahren ist durch das kantonale Recht geregelt. Mit Ausnahme der Abgeordneten des Kantons Jura (Proporzwahl), wird der Ständerat im Majorzverfahren gewählt.
Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt durch Handerheben. Der Stimmenzähler oder der Ersatzstimmenzähler ermittelt die Abstimmungs- und Wahlergebnisse und teilt sie dem Präsidenten mit, der sie der Versammlung bekannt gibt.
Tribünen
Die Debatten von National- und Ständerat sind öffentlich und können von den Zuschauertribünen aus mitverfolgt werden.